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Die häufigsten Rechtsirrtümer: Geschenkt ist geschenkt.
Grundsätzlich können Geschenke nicht zurückgefordert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Schenkungen können widerrufen werden, wenn nämlich die Schenkung mit einer Auflage verbunden war, die der Beschenkte nicht eingehalten hat oder seitens des Beschenkten grober Undank vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Beschenkte gegenüber dem Schenker oder einem nahen Angehörigen des Schenkers eine grobe Verfehlung begeht (§ 530 BGB).

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Über uns

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Die ATLANTIK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut Mandanten aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens, insbesondere E-Commerce, Banken, Zahlungsdienstleister, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Energieversorger.

Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich des vorgerichtlichen und gerichtlichen Forderungsmanagements. Wir verfügen über umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Vertretung vor allen deutschen Zivilgerichten.

Dabei wird neben der branchenspezifischen Spezialisierung ein Hauptaugenmerk auf die wirtschaftlichen und tatsächlichen Erfordernisse der jeweiligen Branche und Unternehmensgröße gelegt.

Unser Ziel ist die Zufriedenheit unserer Mandanten verbunden mit einer langjährigen Mandantenbindung. Der Weg ist die hohe fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter sowie die konsequente Umsetzung der an uns gestellten Anforderungen. Im Bereich des gerichtlichen Forderungsmanagements dürfen unsere Mandanten eine zügige Titulierung erwarten.