Willkommen

Die häufigsten Rechtsirrtümer: Nur schriftliche Verträge sind gültig.
Dass Verträge nur gültig sind, wenn sie schriftlich verfasst werden, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Grundsätzlich können fast alle Verträge mündlich abgeschlossen werden. Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist nur bei wenigen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise bei einem Schuldanerkenntnis oder einer Bürgschaft. Es gibt auch noch die Textform (Fax, E-Mail), die in erster Linie für bestimmte Erklärungen vorgeschrieben wird. Manche Verträge bedürfen auch der notariellen Beurkundung, wie Grundstückskäufe, Erb- oder Pflichtteilsverzicht. Aber Achtung: Im Streitfall kann es schwierig sein, zu beweisen, was in einem mündlichen Vertrag vereinbart wurde.

Ihre Experten bei Atlantik

Über uns

Über uns

Die ATLANTIK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut Mandanten aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens, insbesondere E-Commerce, Banken, Zahlungsdienstleister, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Energieversorger.

Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich des vorgerichtlichen und gerichtlichen Forderungsmanagements. Wir verfügen über umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Vertretung vor allen deutschen Zivilgerichten.

Dabei wird neben der branchenspezifischen Spezialisierung ein Hauptaugenmerk auf die wirtschaftlichen und tatsächlichen Erfordernisse der jeweiligen Branche und Unternehmensgröße gelegt.

Unser Ziel ist die Zufriedenheit unserer Mandanten verbunden mit einer langjährigen Mandantenbindung. Der Weg ist die hohe fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter sowie die konsequente Umsetzung der an uns gestellten Anforderungen. Im Bereich des gerichtlichen Forderungsmanagements dürfen unsere Mandanten eine zügige Titulierung erwarten.